Nach einer Änderung der Rechtstprechung bedarf es eventuell demnächst einer neuen Berechnungsart für die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 EStG. (vgl. https://www.bundesfinanzhof.de/content/19-2017 )
Ich hab mich mal mit einer Lösung über Excel auseinander gesetzt.
Die zumutbare Eigenbelastung im Rahmen der Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen (AGB, vgl. § 33 EStG) bemißt sich auch nach der neuen Rechtsprechung am Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE). Wer wissen möchte, wie die rechtliche Seite aussieht, kann sich zum Beispiel bei Haufe ein Bild davon machen.
Wir benötigen also zunächst nur den GdE. Die weitere Berechnung sollte automatisch erfolgen.
Das Design der Tabelle ist grundsätzlich klar.
Der Zauber verbirgt sich wie so oft hinter dem "Berechnen"-Button
Der VBA-Code ist als PDF beigefügt. Zur bessern Lesbarkeit würde ich empfehlen, diesen in einen VBA-Editor zu laden. Code zEb
Als einzige größere Herausforderung ist zu beachten, dass in der zweiten und dritten Zeile nur der 15.340 € bzw. 51.130 € übersteigende Anteil des GdE zur weiteren Berechnung herangezogen wird. Hierzu wurde die Variable Rest hinzugezogen, welche den GdE um den entsprechenden Betrag kürzt.
Das ist ein erster Schnellschuß und handwerklich eher unschön gelöst. Beim Einfügen einer Zeile fliegt die komplette Berechnung auseinander. (für Sie getestet)
Bis aber die Rechtsprechung tatsächlich in Gesetz gegossen ist, bzw. die Steuersoftware entsprechend angepasst ist, wird die Tabelle sicher einen guten Dienst tun.
Bei Fragen oder Anregungen würde ich mich über einen Kommentar freuen.